Eine Informationsplattform zu Studien und gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum und Social-Media in der Schweiz

Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG)

Das JSFVG kurz erklärt

Das JSFVG soll Kinder und Jugendliche besser vor entwicklungsgefährdenden Inhalten in Filmen und Videospielen schützen. Es führt schweizweit einheitliche Alterskennzeichnungen ein und verpflichtet Anbieter zu wirksamen Alterskontrollen – besonders online. Eltern und Fachpersonen erhalten klarere Informationen, ob Inhalte für Minderjährige geeignet sind. Das Gesetz gilt für Kino, Streaming, Datenträger, Games (online/offline) und – mit Einschränkungen – auch für internationale Plattformen, die sich an das Schweizer Publikum richten.

Ziel des Gesetzes

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsgefährdenden Inhalten in Filmen und Videospielen.
  • Harmonisierung der bisher sehr unterschiedlichen Regelungen in der Schweiz.
  • Klare, schweizweit einheitliche Alterskennzeichnungen und bessere Information der Eltern.

Geltungsbereich

  • Betrifft Filme (Kino, Streaming, Blu-ray/DVD) und Videospiele (physische und digitale Angebote).
  • Gilt sowohl für Anbieter in der Schweiz als auch – mit gewissen Einschränkungen – für Online-Plattformen und internationale Dienste, die sich an das Schweizer Publikum richten.

Zentrale Inhalte des JSFVG

Einheitliche Alterskennzeichnung

  • Verpflichtende Alterskennzeichnungen für Filme und Videospiele.
  • Ergänzende Inhaltsbeschreibungen (z. B. Gewalt, Sexualität, Angst, Sprache), damit Eltern und Bezugspersonen besser einschätzen können, ob Inhalte geeignet sind.

Verantwortung der Anbieter

  • Anbieter müssen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten erhalten.
  • Verpflichtung zu wirksamen Alterskontrollen – insbesondere bei Online-Angeboten.
  • Informationspflicht: Eltern und Erziehungsverantwortliche sollen verständlich informiert werden (Kennzeichnungen, Hinweise).

Plattformdienste und Online-Angebote

  • Plattformen (z. B. Streaming- und Download-Dienste, Online-Stores für Games) müssen Schutzmaßnahmen umsetzen.
  • Vorgaben zu technischen Schutzinstrumenten, wie z. B.:
    Einstellungen/Kinderprofile,
    Alters- oder Identitätsprüfungen,
    Möglichkeiten zur Einschränkung von Inhalten.

Aufsicht und Sanktionen

  • Vollzug durch zuständige Behörden.
  • Sanktionen bei Verstößen möglich (z. B. bei systematisch fehlenden oder missachteten Altersbeschränkungen).

Wichtigste Neuerungen, die ab 2025 in Kraft treten

1. Start der ersten Bestimmungen (ab 2025)

  • Erste Regelungen des JSFVG und der Verordnung JSFVV werden wirksam.
  • Film- und Videospielanbieter müssen ihre Alterskennzeichnung und Informationspraxis anpassen.

2. Stärkere Regulierung von Online-Plattformen

  • Online-Plattformen werden explizit in die Pflicht genommen.
  • Sie müssen technische Schutzmaßnahmen anbieten und umsetzen (z. B. Alterskontrolle, Filter, Profile).

3. Verbesserte Transparenz für Eltern

  • Klarere und einheitliche Informationen zu Altersfreigaben und Risiken.
  • Mehr Orientierung durch kombinierte Altersstufen und Inhaltsdeskriptoren.

4. Stufenweiser Aufbau des Systems

  • Einführung erfolgt etappenweise, damit Branche und Plattformen ihre Systeme anpassen können.
  • Weitere Regelungen folgen in einer zweiten Phase (z. B. detailliertere Vorgaben für einzelne Dienste und Kontrollmechanismen).

Quellen


Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
https://sozialesicherheit.ch/de/film-und-videospiele-jugendschutz-wird-verbessert/
https://www.bsv.admin.ch/de/jugendschutz-in-den-bereichen-film-und-videospiele-jsfvg