Eine Informationsplattform zu Studien und gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum und Social-Media in der Schweiz

Social-Media Regulierung in Österreich

Gesetzlicher Stand & Altersbeschränkung

Kein eigenes „Social-Media-Schutzgesetz“ - relevant sind:

  • Datenschutzgesetz (DSG), Umsetzung der DSGVO,
  • die Jugendschutzgesetze der Bundesländer (Freizeit, Filme, Alkohol etc.),
  • Strafrecht (z. B. Pornografie, Gewalt, Stalking, Cybermobbing).

Wichtig für Social Media:

  • Österreich hat das Einwilligungsalter für Kinder nach Art. 8 DSGVO auf 14 Jahre festgelegt → Online-Dienste (inkl. Social Media) brauchen theoretisch die Zustimmung eines 14‑jährigen Kindes oder der Eltern, wenn jünger.

→ Das ist datenschutzrechtlich relevant, aber: 

  • kein explizites Nutzungsverbot unter 14 Jahren in einem eigenen „Social-Media-Gesetz“.
  • AGB der Plattformen liegen meist bei 13 Jahren – es gibt eine Grauzone, die in der Praxis selten sanktioniert wird.

Technische Altersverifizierung

  • Es gibt kein staatliches Standardverfahren zur Altersverifizierung speziell für Social-Media-Plattformen.
  • Altersverifizierung erfolgt:
    über Selbstauskunft,
    optional über Elternfunktionen (z. B. Google/Apple-Familienkonten).
  • Regulatorisch:
    Diskussionen über Age‑Verification insbesondere für Pornografie/Glücksspiel,
    aber noch keine verpflichtende Altersprüfung für Social Media.

Aktuelle Entwicklungen und geplante Änderungen

  • Kinderdatenschutz-Regelungen seit 2018 in Kraft.
  • Aktuelle Debatten (2024–2026):
    stärkere Regulierung von Online-Plattformen im Einklang mit EU‑Digital Services Act,
    Diskussion über Jugendmedienschutz 2.0, aber:
    kein beschlossener österreichischer „Social-Media‑Mindestalter“-Akt.

Datenschutz und Behörden

Datenschutz

  • Datenschutzbehörde (DSB Wien) – Datenschutz.

Behörden

  • Bundesstelle Saferinternet.at – Beratungs- und Meldestelle (praktischer Jugendschutz).
  • Strafverfolgung über Polizei/Staatsanwaltschaft.
  • Medienaufsicht: KommAustria / RTR v. a. für Rundfunk und audiovisuelle Medien, weniger für klassische Social Media