Eine Informationsplattform zu Studien und gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum und Social-Media in der Schweiz

Social-Media Regulierung in der Schweiz

Gesetzlicher Stand & Altersbeschränkung

Kein eigenes „Social-Media-Schutzgesetz“ - relevant sind:

  • Strafgesetzbuch (Pornografie, Gewalt, Ehrverletzung, Drohung, Ehrverletzung, Rassendiskriminierung).
  • revidiertes Datenschutzgesetz (revDSG, seit 01.09.2023).
  • Jugendschutz im Film-/Game-Bereich (PEGI, Selbstregulierung) geregelt.
  • Keine gesetzlich festgelegte Mindestaltersgrenze für Social-Media-Konten (also kein „Verbot unter 16“ o. Ä.).

Wichtig für Social Media:

  • häufig Mindestalter 13 Jahre (TikTok, Instagram, Snapchat – global).
  • WhatsApp: AGB‑Mindestalter 16 in Europa → faktisch in der Schweiz kaum durchgesetzt.

Politisch wird über stärkeren Jugendmedienschutz diskutiert, aber:

  • bislang kein eigener Jugendmedienschutz‑Rahmen wie der neue deutsche JMStV oder das australische Social-Media-Verbot.

Technische Altersverifizierung

  • Es existiert kein nationales, verpflichtendes Altersverifikationssystem für Social Media.
  • Altersprüfung erfolgt:
    fast immer über Selbstauskunft (Geburtsdatum),
    vereinzelt über ID-Scan, Kreditkarte oder Mobile-ID bei einzelnen Diensten, aber nicht flächendeckend.
  • Aufsichts- und Fachstellen (z. B. EDOEB, ZHAW, Jugendmedien-Fachstellen) empfehlen:
    altersgerechte Standard-Einstellungen, Elternkontrollen, aber keine gesetzlich vorgeschriebenen Systeme.

Aktuelle Entwicklungen und geplante Änderungen

  • revDSG seit 1.9.2023 in Kraft – stärkt u. a. Informationsrechte, Recht auf Auskunft/Löschung.
  • Zurzeit (Anfang 2026):
    Diskussionen über Stärkung des Jugendmedienschutzes (Anlehnung an EU‑Entwicklungen, z. B. DSA, Age‑Appropriate‑Design-Regeln).
    Konkrete Gesetzesentwürfe mit Mindestalter für Social Media oder verpflichtender Altersverifikation sind öffentlich noch nicht in einem weit fortgeschrittenen Stadium.

Datenschutz und Behörden

Datenschutz

  • Das revDSG kennt keine fixe Kinder-Altersgrenze wie die DSGVO, sondern arbeitet mit Urteilsfähigkeit.
  • Plattform-AGB bestimmen de facto die Altersgrenzen (meist 13; WhatsApp 16).

Behörden

  • EDOEB (eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) – Datenschutzverstösse.
  • Polizei / Jugendanwaltschaft – bei Cybermobbing, Sextortion, Drohung, CSAM etc.
  • Jugend- & Beratungsstellen (z. B. Zischtig.ch, Jugendberatung) – nicht-gerichtliche Hilfe.
  • Plattform-Meldesysteme (Report‑Funktionen).