Social-Media Regulierung in der Schweiz
Gesetzlicher Stand & Altersbeschränkung
Kein eigenes „Social-Media-Schutzgesetz“ - relevant sind:
- Strafgesetzbuch (Pornografie, Gewalt, Ehrverletzung, Drohung, Ehrverletzung, Rassendiskriminierung).
- revidiertes Datenschutzgesetz (revDSG, seit 01.09.2023).
- Jugendschutz im Film-/Game-Bereich (PEGI, Selbstregulierung) geregelt.
- Keine gesetzlich festgelegte Mindestaltersgrenze für Social-Media-Konten (also kein „Verbot unter 16“ o. Ä.).
Wichtig für Social Media:
- häufig Mindestalter 13 Jahre (TikTok, Instagram, Snapchat – global).
- WhatsApp: AGB‑Mindestalter 16 in Europa → faktisch in der Schweiz kaum durchgesetzt.
Politisch wird über stärkeren Jugendmedienschutz diskutiert, aber:
- bislang kein eigener Jugendmedienschutz‑Rahmen wie der neue deutsche JMStV oder das australische Social-Media-Verbot.
Technische Altersverifizierung
- Es existiert kein nationales, verpflichtendes Altersverifikationssystem für Social Media.
- Altersprüfung erfolgt:
fast immer über Selbstauskunft (Geburtsdatum),
vereinzelt über ID-Scan, Kreditkarte oder Mobile-ID bei einzelnen Diensten, aber nicht flächendeckend. - Aufsichts- und Fachstellen (z. B. EDOEB, ZHAW, Jugendmedien-Fachstellen) empfehlen:
altersgerechte Standard-Einstellungen, Elternkontrollen, aber keine gesetzlich vorgeschriebenen Systeme.
Aktuelle Entwicklungen und geplante Änderungen
- revDSG seit 1.9.2023 in Kraft – stärkt u. a. Informationsrechte, Recht auf Auskunft/Löschung.
- Zurzeit (Anfang 2026):
Diskussionen über Stärkung des Jugendmedienschutzes (Anlehnung an EU‑Entwicklungen, z. B. DSA, Age‑Appropriate‑Design-Regeln).
Konkrete Gesetzesentwürfe mit Mindestalter für Social Media oder verpflichtender Altersverifikation sind öffentlich noch nicht in einem weit fortgeschrittenen Stadium.
Datenschutz und Behörden
Datenschutz
- Das revDSG kennt keine fixe Kinder-Altersgrenze wie die DSGVO, sondern arbeitet mit Urteilsfähigkeit.
- Plattform-AGB bestimmen de facto die Altersgrenzen (meist 13; WhatsApp 16).
Behörden
- EDOEB (eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) – Datenschutzverstösse.
- Polizei / Jugendanwaltschaft – bei Cybermobbing, Sextortion, Drohung, CSAM etc.
- Jugend- & Beratungsstellen (z. B. Zischtig.ch, Jugendberatung) – nicht-gerichtliche Hilfe.
- Plattform-Meldesysteme (Report‑Funktionen).