Eine Informationsplattform zu Studien und gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum und Social-Media in der Schweiz

Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und. Suchmaschinen (KomPG)

Das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) soll Kinder, Jugendliche und Nutzer*innen besser vor schädlichen Inhalten, Manipulation und Missbrauch auf grossen Online-Plattformen und Suchdiensten schützen. Es verpflichtet Anbieter zu klaren Sorgfaltspflichten: Risiken für Minderjährige analysieren, wirksame Schutzmassnahmen im Design umsetzen (Privacy by Default, leicht zugängliche Melde- und Blockierfunktionen) und transparente Verfahren schaffen. Wo verhältnismässig, sollen Alters- und Zugangskontrollen eingeführt sowie problematische Kontaktaufnahmen und manipulative Designs (Dark Patterns) eingeschränkt werden. Plattformen müssen Meldungen zügig bearbeiten, illegale Inhalte entfernen, Beschwerdewege anbieten und regelmässig über Risiken und Massnahmen berichten; jugendschutzrelevante Aspekte ihrer Empfehlungsalgorithmen sollen nachvollziehbarer werden. Die Aufsicht erhält Prüf- und Eingriffsrechte mit spürbaren Sanktionen bei Verstössen. Der Entwurf befindet sich im Gesetzgebungsprozess; Detailfragen wie konkrete Altersnachweise, Reaktionsfristen und Aufsichtsstruktur werden noch präzisiert.

Stichwort‑Überblick

  • Ziel: Schutz Minderjähriger auf Plattformen und Suchmaschinen
  • Pflichten: Kinder‑Risikoanalysen, Schutzkonzepte, Transparenzberichte
  • Design: Privacy by Default, altersgerechte Voreinstellungen, leicht zugängliche Schutzfunktionen
  • Moderation: einfache Meldesysteme, schnellere Entfernung illegaler Inhalte, klare Beschwerdewege
  • Werbung/Daten: Einschränkung personalisierter Werbung und Profiling bei Minderjährigen
  • Algorithmen: mehr Transparenz und Verantwortung bei Empfehlungen
  • Durchsetzung: unabhängige Aufsicht, spürbare Sanktionen
  • Offene Punkte: verbindliche Altersprüfung, klare Lösch‑/Reaktionsfristen, Dark‑Pattern‑Verbote
  • Verfahren: Vorentwurf → Vernehmlassung → Präzisierung → parlamentarische Beratung

Gesetz über Kommunikationsplattformen – Worum geht es?

  • Ziel: Zentrale Regeln für grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (z. B. Social‑Media, Chats, Foren, App‑Stores, Suchdienste), um Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Missbrauch, schädlichen Inhalten und Risiken zu schützen.
  • Ausgangslage: Der Bundesrat hat einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen (Arbeitstitel: KomPG) vorgelegt; Kinderschutz Schweiz begrüsst den Schritt, fordert aber verbindlichere, wirksame Schutzmassnahmen.

Kernpunkte aus Sicht von Kinderschutz Schweiz

1. Klare Sorgfalts- und Schutzpflichten der Plattformen

  • Risikoanalysen speziell für Minderjährige.
  • Wirksame Massnahmen zur Risikominderung (Inhaltsmoderation, Melde- und Abhilfeprozesse, Design-Anpassungen).
  • Regelmässiges Reporting und unabhängige Aufsicht.

2. Altersangemessene Gestaltung und Zugangskontrolle

  • Alters- und Identitätsprüfung dort, wo sie notwendig und verhältnismässig ist.
  • Kindgerechte Standardeinstellungen (Privacy by Default, geringste Datenspur).
  • Leicht auffindbare Jugendschutzfunktionen (z. B. Filter, Zeitlimits, Kontaktregeln).

3. Sichere Interaktionen und Meldesysteme

  • Niedrigschwellige, gut sichtbare Melde‑/Blockierfunktionen inkl. Hilfe/Support.
  • Schnelle Reaktions- und Löschfristen bei gemeldeten Inhalten (Gewalt, Missbrauch, Grooming).
  • Schutz vor algorithmischen Verstärkungen schädlicher Inhalte; Transparenzpflichten für Empfehlungssysteme.

4. Werbung, Daten und Profiling

  • Keine zielgerichtete Werbung anhand sensibler oder altersbezogener Daten von Minderjährigen.
  • Verbot oder strenge Einschränkung von Nudging- oder Suchtmechaniken (Dark Patterns).
  • Minimierung von Datenerhebung, kein Profiling Minderjähriger zu Werbezwecken.

5. Durchsetzung und Sanktionen

  • Wirksame Aufsicht mit Prüf‑ und Eingriffsrechten.
  • Abschreckende Sanktionen bei Verstössen; Verpflichtung zu Korrekturmassnahmen.
  • Kooperation mit Fachstellen, klare Zuständigkeiten und Beschwerdekanäle.

Wichtigste Neuerungen

  • Plattformweite Sorgfaltspflichten: Kinder‑Risikoanalysen, Präventions- und Schutzkonzepte, Transparenzberichte.
  • Sicherheit im Design: Altersgerechte Grundeinstellungen, leicht zugängliche Schutzfunktionen, begrenzte Kontaktaufnahme.
  • Stärkere Moderation und Meldewege: vereinfachte Meldung, beschleunigte Entfernung illegaler Inhalte.
  • Mehr Transparenz: Offenlegung zentraler Funktionsweisen (z. B. Feeds, Empfehlungen), wirksame Beschwerdeverfahren.
  • Werbung/Daten: Einschränkung von personalisierter Werbung und Profiling bei Minderjährigen.

Was (laut Position) noch zu schwach ist bzw. verbindlicher werden sollte

  • Verbindliche Alters- und Identitätsprüfungen in risikoreichen Bereichen, mit hohen Datenschutzstandards.
  • Klare Verbote gezielter Manipulationsmechaniken bei Minderjährigen (Dark Patterns, Lootboxen etc.).
  • Präzisere Pflichten zu algorithmischer Verantwortung (z. B. Jugendschutzmodus in Empfehlungssystemen).
  • Konkretere Lösch‑/Reaktionsfristen und echte Sanktionsschärfe bei Nichteinhaltung.
  • Verpflichtende Zusammenarbeit mit anerkannten Kinderschutzstellen und regelmässige externe Audits.

Geplant/Im Verfahren (Stand Positionspapier)

  • Vorentwurf des Bundesrats liegt vor. Das Gesetz befindet sich im Konsultations-/Vernehmlassungsprozess.
  • Detailausgestaltung (z. B. konkrete Altersverifikation, Moderationsfristen, Aufsichtsstruktur) wird im Gesetzgebungsverfahren präzisiert.

Nächste Schritte:

  1. Auswertung der Stellungnahmen, 
  2. Ausarbeitung einer definitiven Vorlage, 
  3. parlamentarische Beratung.


Quelle

Kinderschutz Schweiz: https://www.kinderschutz.ch/uber-uns/politische-arbeit/positionspapiere-stellungnahmen/plattformregulierung