Eine Informationsplattform zu Studien und gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum und Social-Media in der Schweiz

Social-Media Regulierung in Australien

Australien ist – nach derzeitigem Stand – das erste Land, das ein explizites gesetzliches Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat (Stand 21.04.2026)

Gesetzlicher Stand & Altersbeschränkung

Am 10. Dezember 2025 wurde ein Social-Media-Gesetz verabschiedet/eingeführt, das Social-Media‑Anbietern untersagt, Accounts für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zuzulassen und ihnen Pflichten zur Altersverifizierung auferlegt.

Übersicht

  • Mindestalter 16 für eigenständige Social-Media-Konten.
  • Mit einem Alter von unter 16 Jahren ist Registrierung nur mit nachweislicher Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten und über verifizierte Alters- und Identitätsprüfung möglich – einige Entwürfe sahen für unter 14 sogar faktische Verbote vor; der endgültige Text sieht ein generelles Mindestalter 16 vor und sehr enge Ausnahmen (z. B. Bildungszwecke, kontrollierte Konten).

Social-Media-Dienste sind dazu verpflichtet

  • wirksame Altersprüfungen zu implementieren
  • risikoreiche Funktionen (z. B. personalisierte Feeds, Direktnachrichten von Fremden
  • sowie bestimmte Empfehlungsalgorithmen) für Minderjährige stark zu beschränken.

Technische Altersverifizierung

Australien stützt sich auf einen Age-Assurance-Ansatz, der nun im Kontext des Verbots konkretisiert wurde:

  • Social-Media-Anbieter müssen nachweislich „robuste“ Altersverifikation nutzen, z. B.:
    ID‑Check (Pass, Führerschein, Medicare-/MyGov-ID), biometrische Altersabschätzung (Gesichtsanalyse durch zertifizierte Drittanbieter) oder Kombination mit Telekom- und Zahlungsdaten.
  • Der eSafety Commissioner entwickelt Codes of Practice und technische Standards,
    überwacht die Umsetzung, kann Bussgelder verhängen oder Dienste sperren.

Kritische Diskussionen

  • Datenschutzrisiken (Biometrie, ID‑Zwang)
  • Probleme für marginalisierte Gruppen (kein Ausweis, geteilte Geräte)
  • Spannungsfeld zwischen Kinderschutz und Privatsphäre/Freiheit.

Inkrafttreten / Übergangsfristen

Gesetz angenommen/verkündet: 10. Dezember 2025

Übergangsphase

Social-Media-Unternehmen erhalten eine Frist (typisch 6–12 Monate), um:

  • Altersverifikationssysteme zu implementieren.
  • bestehende Nutzerkonten nachzuprüfen.

Für Schulen, Jugendorganisationen und Eltern wurden:

  • Guidelines & Informationskampagnen angekündigt, um Übergänge zu gestalten.
  • Das neue Social-Media-Verbot baut auf dem bestehenden Online Safety Act 2021 auf – d. h. eSafety hat bereits Infrastruktur und Befugnisse.

Erste erkennbare Veränderungen (Nutzung & psychische Gesundheit)

(Stand: 21.04.2026)

Nutzungsverhalten

  • Erste Berichte bestätigen spürbare Zunahme von Sperrungen / Löschungen unter‑16‑Konten auf grossen Plattformen.
  • Verlagerung eines Teils der Aktivitäten zu Diensten, die sich (noch) der Regulierung entziehen, elterlichen Konten, geteilten Accounts, und in anonymere Bereiche (VPN, internationale Plattformen).
  • Konkrete repräsentative Nutzungsdaten für 2026 liegen noch nicht vor; erste Surveys werden gerade erstellt.

Datenschutz und Behörden

Datenschutz

Privacy Act wird parallel reformiert; es ist wahrscheinlich, dass ein „Children’s Privacy“-Kapitel oder ein eigener Code ähnlich dem britischen Age Appropriate Design Code kommt.

Behörden

  • eSafety Commissioner: zentrale Aufsichtsstelle für Online Safety - nimmt Beschwerden (auch von Kindern/Eltern/Schulen) entgegen. Kann Unternehmen anordnen, Inhalte oder Accounts zu entfernen. Zentrale Stelle für die Durchsetzung der unter‑16‑Regel.
  • Australian Federal Police und regionale Polizeien – bei Straftaten (z. B. Child Sexual Abuse Material, Harassment).
  • Kinder- und Jugendorganisationen (Headspace, Kids Helpline etc.) – psychische Unterstützung.