Eine Informationsplattform zu Studien und gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum und Social-Media in der Schweiz

Social-Media Regulierung in Malaysia

Gesetzlicher Stand & Altersbeschränkung

Kein eigenes „Social-Media-Schutzgesetz“ - relevant sind:

  • Communications and Multimedia Act (CMA) 1998
  • Child Act 2001
  • Sexual Offences Against Children Act 2017
  • Penal Code (Strafrecht)

Hinweis: Es gibt kein spezifisches Social-Media-Mindestalter in der Gesetzgebung.

Wichtig für Social Media:

  • Plattform-AGB (meist 13 Jahre) sind massgeblich.
  • Staatliche Eingriffe konzentrieren sich eher auf: Obszönität, Hassrede, religiöse Sensibilitäten, Pornografie, Glücksspiel.

Technische Altersverifizierung

  • ein nationales System für Social Media.
  • Altersverifikation:
    primär über Plattformmittel (Geburtsdatum, ggf. Ausweisdaten).
  • Die Regulierungsbehörde MCMC kann Anordnungen zur Sperrung von Websites/Accounts geben, hat aber bisher keinen flächendeckenden „Age‑Gate“ etabliert.

Aktuelle Entwicklungen und geplante Änderungen

  • In den letzten Jahren (2022–2025):
  • politische Aussagen für härteres Vorgehen gegen Online-Harm (Fake News, extremistische Inhalte, Online-Grooming).
    Fokus stärker auf Inhalt und Strafverfolgung als auf Zugangsalter.
  • Stand 2026:
    kein spezielles Gesetz, das Social-Media-Nutzung von <16‑Jährigen verbietet oder tech. Verifikation vorschreibt.

Datenschutz und Behörden

Datenschutz

  • Personal Data Protection Act (PDPA) 2010 – gilt für private Organisationen; kein spezielles Kinderschutzkapitel wie in der EU.

Behörden

  • MCMC – Malaysian Communications and Multimedia Commission: Regulierung von Telekommunikation/Online-Diensten.
  • Polizeiliche Cybercrime-Einheiten.
  • NGO‑Strukturen (Childline Malaysia, Women’s Aid Organisation) für Beratung und Unterstützung.